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Christine Scheck, Rechtsanwältin
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11.05.2011
Behandlung nur durch einen bestimmten Krankenhausarzt
Ein Patient, der abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrages seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken will, muss seinen dahingehenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen (Leitsatz).
BGH, Az. VI ZR 252/08, Urteil v. 11.05.2010